Am 6. Dezember war es soweit. Eine Anhörung zur doppelten Staatsbürgerschaft (im Link ist das heutige Video des Blogs zu finden) im norwegischem Parlament, dem Stortinget, stand auf der Agenda. Unter dem obigen Link findest du das ca. halbstündige Video zur Anhörung - natürlich auf Norwegisch.
Ergebnis der Anhörung zur doppelten Staatsangehörigkeit in Norwegen
Die Gesetzesänderung wurde mit 62 zu 39 Stimmen befürwortet. Weitere Schritte zur gänzlichen Behandlung und Änderung sind im Dezember 2018 durchlaufen.
Doch zuerst muss der König die vorgeschlagene Gesetzesänderung noch absegnen. Es ist von mindestens einem Jahr die Rede bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt und somit gültig wird. In allen Artikeln wird vom Jahr 2020 ausgegangen.
Gründe zur Änderung des Gesetzes
Bisher war es so, wenn ein norwegischer Staatsbürger sich im Ausland aufhielt und zum Beispiel die dortige Staatsbürgerschaft annahm, automatisch seine norwegische Staatsangehörigkeit verlor. Dieses aufgrund, dass das Königreich Norwegen keine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichte.
Dieses galt zum Beispiel bisher für Norweger, die sich aus verschiedenen Gründen wie Studium, Arbeit oder Heirat länger in einem anderem Land aufhielten und wohnten und damit teilweise "gezwungen" waren die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes anzunehmen. Wenn sie dieses taten, verloren sie automatisch ihre norwegische Staatsbürgerschaft.
Mit der Änderung des Gesetzes können sie ihre eigene Staatsbürgerschaft wieder erlangen.
Bedeutung für Deutsche in Norwegen mit Wunsch zur doppelten Staatsbürgerschaft
Ich wäre eine der ersten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen würde. Daher habe ich mich schlau gelesen, wie es gesetzlich von der deutschen Rechtslage her aussieht. Dazu konnte ich auf den Seiten der Deutschen Botschaft Brüssel folgende Regelung finden:
"Es gilt weiterhin, dass deutsche Staatsangehörige grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie ohne vorherige Genehmigung eine fremde Staatsangehörigkeit (außer EU-Staaten und Schweiz) auf eigenen Antrag hin erwerben.
Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können jedoch seit dem 01.01.2000 unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.
Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz erwerben, nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu bedarf es keiner Beibehaltungsgenehmigung."
Im Klartext: Da Norwegen kein EU-Land ist, kann ein Deutscher in Norwegen lebend, erst nach Antrag und Genehmigung der Beibehaltungsgenehmigung eine doppelte Staatsangehörigkeit annehmen ohne Gefahr zu Laufen seine deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.
Eine gute Beschreibung und Erklärung zur Beibehaltungsgenehmigung, die übrigens nach Erteilung eine Gültigkeit von 2 Jahren hat, findet sich auf der Seite des Rechtsanwaltes Kevin Winkler. Folge dem Link zum Artikel "Die Beibehaltungsgenehmigung gem. § 25 Abs. 2 StAG" und informiere dich noch ausführlicher.
Weitere Informationen, um einen Beibehaltung zu beantragen, stellt natürlich auch das Bundesverwaltungsamt zur Verfügung.
Zuständige Behörden
In Norwegen ist bei Fragen zur norwegischen Staatsbürgerschaft das Direktorat UDI, Utlendingsdirektoratet, zuständig.
Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit kann die einzige Staatsbürgerschaftsbehörde in Köln, das Bundesverwaltungsamt, beantworten.
Ob nun eine Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln oder bei der zuständigen Auslandsvertretung in Norwegen, also die Deutsche Botschaft in Oslo, beantragt werden muss, werde ich zu gegeben Zeitpunkt herausfinden und im Video-Blog einNorden mitteilen.
Möchtest du informiert bleiben, dann trage dich unten im einNorden-Nyhtesbrev ein. Du musst auch aktiv deine Zustimmung (also Haken setzen) zum Wunsch des Erhaltes der e-Mails abgeben. Ansonsten streikt mein System und sendet dir keine e-Mail zu. Leider erlebe ich es nämlich immer wieder, dass gewünschte e-Mails beim Empfänger aufgrund dessen nicht ankommen.
Nun bleibt mir nichts anderes übrig als zu sagen:
PS: In romjulen - also der Zeit zwischen den Jahren - werde ich noch einen letzten Video-Blog mit einem Résumé zu diesem Jahr verfassen. Doch auch eine Vorschau mit spannenden Plänen und Möglichkeiten für das Jahr 2019 wird der Beitrag enthalten!
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